Jean-Claude Monney-Fonds
Der Jean-Claude-Monney-Fonds hat zum Ziel, die herpetologische Forschung in der Schweiz und Aktivitäten zum Schutz der heimischen Herpetofauna zu fördern und zu unterstützen. Die Fördertätigkeit zielt sowohl auf grundlagenwissenschaftliche als auch naturschutzpraktische Projekte ab, beinhaltet aber auch die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der heimischen Arten und ihrer Lebensräume.
Jean-Claude Monney
Jean-Claude Monney war ein passionierter Herpetologe, der von 1993 bis zu seinem Tod im Dezember 2012 für die Antenne Romande der karch zuständig war. Er war Autor zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen, nicht ohne sich aber gleichzeitig stark für die Öffentlichkeitsarbeit und insbesondere den Schutz der Reptilien im Allgemeinen und der heimischen Vipern im Besonderen zu engagieren – er verkörperte über Jahre hinweg quasi die Herpetologie in der französischsprachigen Schweiz und trug wesentlich dazu bei, dass sich junge Leute mit Herzblut und Engagement den Reptilien und ihrem Schutz verschrieben haben.
Mehr Informationen finden Sie hier:
- Bulletin Société Herpétologique de France (2014) 149: 85-99. Französisch
- Auszug aus dem Jahresbericht info fauna (CSCF&karch) 2012, Deutsch & Französisch
Finanzierung
Zur Finanzierung des Jean-Claude-Monney-Fonds sind wir auf Ihr Wohlwollen und Ihre Hilfe angewiesen. Wir danken herzlich dafür, dass Sie den Fonds und seine Zielsetzungen mit einem finanziellen Beitrag unterstützen. Nachfolgend finden Sie die Koordinaten für eine Überweisung.
Bankverbindung für eine Spende
Bitte verwenden Sie im Falle einer Überweisung die folgenden Kontoangaben:
Postkonto: PC 20-9381-1
IBAN: CH20 0900 0000 2000 9381 1
BIC POFICHBEXXX
Stichwort : JCM-Fonds
info fauna
Avenue de Bellevaux 51
CH-2000 Neuchâtel
Wir danken Ihnen herzlich für Ihren Beitrag, welcher der Finanzierung des Jean-Claude-Monney-Fonds dient.
Vergabekriterien und Beitragsgesuche
Zweck
Der Jean-Claude-Monney-Fonds hat zum Ziel, die herpetologische Forschung in der Schweiz und Aktivitäten zum Schutz der heimischen Herpetofauna zu fördern und zu unterstützen. Die Fördertätigkeit zielt sowohl auf grundlagenwissenschaftliche als auch naturschutzpraktische Projekte ab, beinhaltet aber auch die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der heimischen Arten und ihrer Lebensräume.
Mit dem Fonds werden Material- oder andere Projektkosten unterstützt; ausgenommen sind Löhne oder Honorare. Mit dem Fonds sollen auch vorbereitende Arbeiten für grössere Projekte (beispielsweise der Aufwand für das Stellen von Finanzierungsgesuchen) oder Pilotprojekte unterstützt werden, wenn die Projektziele als erfolgversprechend beurteilt werden.
Beitragsvergabe
Die Auswahl des oder der zu unterstützenden Projekte wird - im Einvernehmen mit der Aufsichtskommission der karch - durch die Mitarbeitenden der karch getroffen.
Soweit es die zur Verfügung stehenden Mittel erlauben, wird pro Jahr mindestens ein Projekt unterstützt. Wenn keines der eingereichten Beitragsgesuche die Vergabekriterien (siehe unten) erfüllt, kann auf die Unterstützung eines Projekts im laufenden Kalenderjahr verzichtet werden.
Beitragsgesuche
Die Eingabefrist für Gesuche ist der 15. September des Vorjahres, in dem ein Projekt unterstützt werden soll. Die Wahl wird vor dem jährlichen Herpetokolloquium Anfang Dezember kommuniziert. Das Beitragsgesuch mit Projektdossier muss per E-Mail an das contact (a) infofauna.ch (Sekretariat der karch).geschickt werden.
Das Projektdossier umfasst einen kurzen Lebenslauf der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers, einen Projektbeschrieb inklusive Zielsetzungen und Budget, Angaben zur Finanzierung und zur Herkunft der notwendigen Mittel sowie eine Begründung, weshalb das Projekt auch durch den Jean-Claude-Monney-Fonds unterstützt werden soll. Das Gesuch sollte maximal drei A4-Seiten umfassen und in einer einzigen Datei (PDF oder Word) auf Basis des Formulars des Beitragsgesuches zusammengefasst sein.
Eingabefrist ist jeweils der 15. September
Vergabekriterien
In einem ersten Schritt werden folgende Kriterien beurteilt:
- Relevanz des Projekts für die Förderung heimischer Arten
- Erfolgsaussichten des Projekts
- Ersuchter Beitrag im Verhältnis zu den Gesamtprojektkosten
- Notwendigkeit des Beitrags für die Projektumsetzung
Für eine positive Beurteilung des Gesuchs resp. Projekts müssen ausserdem folgende Punkte erfüllt sein:
- Das Projekt muss in der Schweiz durchgeführt werden.
- Das Projekt muss ausserhalb nationaler oder kantonaler Schutzgebiete angesiedelt sein.
- Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller darf nicht am Hauptsitz der karch in Neuchâtel angestellt sein; sie oder er kann aber eine Regionalvertretung der karch innehaben.
- Der beantragte Betrag darf CHF 5’000.- nicht übersteigen.
- Die Projektziele sind nachhaltig im Sinne einer langfristigen Wirkung (z.B. Regelung der Folgepflege bei Habitataufwertungen)
Im Falle von als gleichwertig beurteilten Gesuchseingaben wird der Fonds prioritär Reptilienprojekte unterstützen.
Berichterstattung
Bei Projektende, spätestens aber zwei Jahre nach Erhalt des Beitrags, muss der karch ein Bericht zugestellt werden, der über die durchgeführten Arbeiten resp. umgesetzten Massnahmen sowie deren Resultate zusammenfassend informiert.
Im Rahmen des unterstützten Projekts erhobene Verbreitungsdaten von Amphibien oder Reptilien müssen der karch zur Verfügung gestellt werden.
In der Danksagung aller schriftlichen Projektpublikationen muss eine Unterstützung durch den Jean-Claude-Monney-Fonds erwähnt werden.
Ergänzende Hinweise
Beispiele von Projekten, die durch den Jean-Claude-Monney-Fonds unterstützt werden könnten:
- Neuanlage einer Trockenmauer oder von Steinhaufen in einem Schlingnatterlebensraum
- Erstellen eines Schutz- und Förderkonzepts für die Ringelnatter in einer bestimmten Region oder Gemeinde
- Schaffung eines Laichgewässers für die Gelbbauchunke, die Geburtshelferkröte oder die Kreuzkröte
- Inventarisierung der Amphibien- oder Reptilienvorkommen in einer feldherpetologisch kaum bearbeiteten Region
- Forschungsprojekt zur Aspisviper mit einer artenschutzrelevanten Fragestellung
- Aufbauarbeiten für ein langfristiges Monitoring einer in der Schweiz als gefährdet eingestuften Reptilien- oder Amphibien-Population
- Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Ausstellung, Workshop, Kurs) im Sinne der heimischen Reptilien oder Amphibien
- Ausgaben und Spesen für den Aufbau eines Pilotprojektes oder eines neuartigen Projektes zur Biologie der Vipern
- Ausgaben und Spesen für ein Projektierungsprojekt zur Schaffung neuer Lebensräume für die Smaragdeidechse
Beispiele von Projekten, die nicht unterstützt werden:
- Schaffung eines Weihers ohne die oben aufgeführten Zielarten;
Begründung: keine besonders gefährdete Zielart - Honorare für das Monitoring einer in der Schweiz stark gefährdeten Population;
Begründung: ein solches Monitoring muss von der kantonalen Fachstelle finanziert werden; - Für den Aufbau eines Amphibienschutzzaunes benötigtes Material;
Begründung: dieses Material wird i.d.R. von einer kantonalen Fachstelle finanziert - Lohn für eine Person, die eine Veranstaltung durchführt, an welcher zu didaktischen Zwecken Reptilien und Amphibien gezeigt werden;
Begründung: Der Lohn sollte durch den Organisator, die Besuchenden oder durch Stiftungen übernommen werden