Ziele der Massnahme 12
Die Massnahme 12 im Aktionsplan Biodiversität des Bundes hat die folgenden Ziele:
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Spätestens ab 2030 gilt die insektenschonende Bewirtschaftung als Grundprinzip in allen Sektoren und ist wo nötig rechtlich verankert.
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Die Wissensgrundlagen zu Wildbienen und Nachtinsekten (v.a. Nachtfalter) sowie zu ihrer ökologischen Bedeutung sind auf der Basis von Pilotprojekten erweitert.
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Risiken, die mit einer tiefen Bestäubungsqualität und -quantität verbundenen sind, sind bekannt und werden gemindert. Fördermassnahmen werden auf räumlich explizite Zusammenhänge zwischen Insekten-Hotspots, Nahrungsbedarf und Bestäubungsbedarf ausgerichtet und umgesetzt. Dabei wird auch das Potential der Habitat-Wiederherstellung (Massnahme M4) für die Vernetzung genutzt.
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Die nachteiligen Auswirkungen der Lichtverschmutzung sind vermindert, indem die Zunahme der nach oben gerichteten Lichtemissionen gestoppt wird.
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Monitoring und Erfolgskontrollen stellen die effiziente Umsetzung und Weiterentwicklung der Massnahmen sicher. Die Trends in der Entwicklung von Insektenpopulationen sind erfasst und bekannt (z.B durch Biomasse-Messung).