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Ziele der Massnahme 12

Die Massnahme 12 im Aktionsplan Biodiversität des Bundes hat die folgenden Ziele:

  • Spätestens ab 2030 gilt die insektenschonende Bewirtschaftung als Grundprinzip in allen Sektoren und ist wo nötig rechtlich verankert.

  • Die Wissensgrundlagen zu Wildbienen und Nachtinsekten (v.a. Nachtfalter) sowie zu ihrer ökologischen Bedeutung sind auf der Basis von Pilotprojekten erweitert.

  • Risiken, die mit einer tiefen Bestäubungsqualität und -quantität verbundenen sind, sind bekannt und werden gemindert.  Fördermassnahmen werden auf räumlich explizite Zusammenhänge zwischen Insekten-Hotspots, Nahrungsbedarf und Bestäubungsbedarf ausgerichtet und umgesetzt. Dabei wird auch das Potential der Habitat-Wiederherstellung (Massnahme M4) für die Vernetzung genutzt.

  • Die nachteiligen Auswirkungen der Lichtverschmutzung sind vermindert, indem die Zunahme der nach oben gerichteten Lichtemissionen gestoppt wird.

  • Monitoring und Erfolgskontrollen stellen die effiziente Umsetzung und Weiterentwicklung der Massnahmen sicher. Die Trends in der Entwicklung von Insektenpopulationen sind erfasst und bekannt (z.B durch Biomasse-Messung).