Richtlinien betreffend Eigentum, Weitergabe und Verwendung von Verbreitungsdaten
Die Übertragung und Nutzung von Daten unterliegt den Bestimmungen, welche in den InfoSpecies Richtlinien über das Eigentum, die Verbreitung und die Nutzung von Daten aufgeführt sind. Sie enthalten genauere Informationen zu den Rechten des Empfängers, zum Datenschutz und zur Bereitstellung von Daten an Dritte. Jede Datennutzerin und jeder Datennutzer verpflichtet sich, die unten beschriebenen Nutzungsbedingungen einzuhalten.
Ab 01.01.2025, das Dokument wurde aktualisiert : siehe wichtigsten Änderungen.
Vorbemerkung
Der Verein InfoSpecies betreibt das Schweizerische Informationszentrum für Arten. Seine Mitglieder, die unter ihm
zusammengeschlossenen Informations- und Datenzentren1, sind im Auftrag und/oder mit finanzieller Unterstützung
des BAFU verantwortlich für das Sammeln, Validieren und Vereinheitlichen der Verbreitungsdaten* zu Fauna, Flora
und Kryptogamen und betreuen auch die Weitergabe dieser Daten. Sie sind auf nationaler Ebene zum Arten- und
Naturschutz beratend tätig.
InfoSpecies und die zugehörigen Datenzentren stellen Nutzer/innen grundsätzlich sämtliche Verbreitungsdaten in
der Standardauflösung von 5x5km über Open Access frei zur Verfügung. Sie können in Form von Karten und/oder
Artenlisten direkt bei den nationalen Datenzentren eingesehen und bezogen oder auf der internationalen Plattform
GBIF (Global Biodiversity Information Facility) heruntergeladen werden.
In höherer Auflösung (z.B. für Naturschutzprojekte) können Verbreitungsdaten über ein Antragsformular beantragt
werden. Für Organismengruppen, Arten oder Lebensräume zuständige Fachstellen (Behörden, Administrationen der
Schutzgebiete) erhalten über das Virtuelle Datenzentrum der WSL (VDC) Zugriff auf Daten in ihrem
Aktivitätsperimeter.
Bei der Herausgabe von Verbreitungsdaten in punktgenauer Auflösung, hochaufgelöst oder in einer Auflösung von
1x1km kann die Gefahr bestehen, dass Arten oder Lebensräume beeinträchtigt werden. Die Herausgabe kann daher
gewissen Einschränkungen unterliegen. Weitere Einschränkungen können sich aus Interessen der
Datenmelder/innen ergeben.
Diese Richtlinien legen fest, in welcher Form InfoSpecies die Daten herausgibt und wie diese genutzt werden dürfen.
1 Die unter InfoSpecies zusammengeschlossenen Datenzentren sind im Anhang I aufgeführt.
* Hervorgehobene und kursive Begriffe beziehen sich auf das Glossar, das sich ganz am Ende dieses Dokuments befindet. Ein automatischer Link ist verfügbar.
1. Verbreitungsdaten
1.1 Herkunft der Daten
Die Daten werden in Abhängigkeit ihrer Herkunft unterschieden in:
- Daten aus öffentlicher Hand: Als Daten aus öffentlicher Hand gelten Daten, die aus Projekten stammen, die vom Gemeinwesen (Bund, Kantone, Gemeinden) finanziert wurden (z.B. Rote Listen, Bundesinventare, kantonale Mandate usw.).
- Daten aus privater Hand: Als Daten aus privater Hand gelten Daten, die durch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts (Datenmelder/innen) erhoben und den Datenzentren zur Verfügung gestellt wurden.
1.2 Datenweitergabe
Die Form der Weitergabe von Verbreitungsdaten gestaltet sich abhängig von deren Herkunft (1.2.1) und Inhalt (1.2.2) unterschiedlich. Berücksichtigt werden bestehende Verträge zwischen dem Datenzentrum und dem Dateneigentümer oder der Dateneigentümerin, sowie Einwilligungserklärungen anlässlich der Datenaufnahme2 Anhang II definiert den Detailgrad der herauszugebenden Daten.
2 Namentlich im Rahmen konkreter, zeitlich/räumlich begrenzter Erhebungsprojekte dürfen punktgenaue Daten mit Einverständnis der Eigentümer weitergegeben werden.
1.2.1 Nach Herkunft
Daten aus öffentlicher Hand: Daten aus öffentlicher Hand sind in einer Standardauflösung von 5x5km öffentlich zugänglich. Auf Anfrage an InfoSpecies sind diese Daten in einer Genauigkeit von 1x1km erhältlich und dürfen von jeder Person genutzt werden, es sei denn, es lägen überwiegende Interessen des Artenschutzes, der Forschung oder weitere schützenswerte öffentliche oder private Interessen vor. Punktgenaue Daten können ebenfalls über InfoSpecies bezogen werden. Die punktgenaue Nutzung ist in der Anfrage zu begründen.
Daten aus privater Hand: Daten aus privater Hand verbleiben im Eigentum der Datenmelder/innen. Sie können über die Weitergabe ihrer Daten bestimmen (Ausnahme: über ornitho.ch erfasste Nachweise zirkulieren generell in aggregierter Form). Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
- Freigabe: Freigegebene Verbreitungsdaten sind öffentlich zugänglich; ihre Weitergabe erfolgt wie bei den Daten aus öffentlicher Hand
- Freigabe mit Vorbehalt: Die Verbreitungsdaten sind in einer Auflösung von 1x1km zugänglich. In punktgenauer Auflösung werden sie nur nach Zustimmung der jeweiligen Datenmelder/innen weitergegeben.
- Sperrung: Gesperrte Daten werden von InfoSpecies nicht weitergegeben.
1.2.2 Nach Inhalt
Sensible Arten. Bei sensiblen Arten kann die Gefahr bestehen, dass die Bestände infolge der Herausgabe von Verbreitungsdaten in einer Auflösung von 1x1km oder punktgenauer Auflösung beeinträchtigt werden. Die Weitergabe solcher Daten kann im Einzelfall Einschränkungen unterliegen, unabhängig davon, ob es sich um Daten aus öffentlicher oder privater Hand handelt. Sensible Arten sind meist seltene und/oder gemäss Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV) oder der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel geschützte Tiere, Pilze oder Pflanzen, deren Populationen aufgrund von Wegfang (Sammlung, Handel) oder Störung (insbesondere während der
Paarungs- und Brutzeit) besonders gefährdet sind.
Beispiele sind das Auerhuhn, der Flussuferläufer, die Aspisviper, der Frauenschuh, die Sumpf-Gladiole, der goldgrüne Eichen-Prachtkäfer oder der grosse Feuerfalter. In anderen Fällen sind nicht die jeweiligen Arten, sondern deren bedrohte Habitate besonders verletzlich (beispielsweise die Zwerglibelle in Flachmooren).
Ein verstärktes Frequentieren bekanntgewordener Standorte durch den Menschen kann ein Habitat nachhaltig schädigen, einschliesslich dem Einschleppen von Krankheiten wie die Amphibienkrankheit Chytridiomycose in Gewässer von Schutzgebieten. In Einzelfällen kann die Einstufung aufgrund bekannter mutwilliger Eingriffe in den Bestand erfolgen (Aspisviper, Wanderfalke).
Die Datenzentren fassen die Daten sensibler Arten je nach Biologie (z.B. Aktionsradius) und Gefährdungsgrad der jeweiligen Art in einer Auflösung von 1x1 km bis 10x10km zusammen. Die Liste der sensiblen Arten kann räumlich oder saisonal differenziert sein. Die Datenzentren behalten sich zudem vor, Nachweise von Arten, welche Rückschlüsse auf das Vorkommen sensibler Arten erlauben, in zusammengefasster Form abzugeben (Begleitarten Reptilien).
Die Einstufung der Arten erfolgt durch das für die jeweilige Organismengruppe zuständige Datenzentrum. InfoSpecies unterhält eine Liste der für die Schweiz sensiblen Arten.
Invasive Neobiota. Die Weitergabe von Daten invasiver Neobiota erfolgt im Hinblick auf Bekämpfungsmassnahmen grundsätzlich in hoher räumlicher Auflösung. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Zugriff kein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse gegenübersteht (u.a. im Zusammenhang mit Schädlingen, siehe unten). InfoSpecies unterhält eine Liste der Arten mit grundsätzlicher Freigabe räumlich hochaufgelöster Nachweisdaten.
Pflanzen-, Material- und Hygieneschädlinge. InfoSpecies unterhält eine Liste der Pflanzen-, Material- und Hygieneschädlinge, deren Nachweisdaten bei gegebener Interessenlage als sensibel eingestuft werden3. Die Datenzentren behalten sich vor, als sensibel eingestufte Informationen bei Weitergabe in ihrer räumlichen Auflösung zu verringern und/oder zu anonymisieren, sofern dafür überwiegende Interessen bestehen. Für die Interessensabwägung sind die öffentlichen Transparenzinteressen (Gesundheitsschutz), die Interessen des Melders (Schutz vor Repressalien) sowie des Standortinhabers (wirtschaftliche Einbussen, Rufschädigung) zu berücksichtigen.
3 Zahlreiche Schädlinge gehen auf Einschleppungen zurück (Bsp. Bettwanze, Pharaoameise, Küchenschabe): Das Auftreten ist kein Zeichen mangelnder Sauberkeit, kann aber leicht als solches missverstanden werden und für den Melder oder Grundeigentümer Nachteile nach sich ziehen. Bei der Erfassung und Weitergabe von genauer Verortung, aber auch Melder- und Grundeigentümernamen ist besondere Sorgfalt geboten (Rufschädigung von Restaurants und Hotels, wirtschaftliche Einbussen, Schutz des Eigentümers, Schutz des Melders vor Repressalien).
2. Personenbezogene Daten
Um die Rückverfolgbarkeit und wissenschaftliche Integrität von erhobenen und veröffentlichten Verbreitungsdaten sicherzustellen, sowie um die Rechte der Datenmelder/innen als Urheber zu wahren, erhebt InfoSpecies Personendaten des/ der Datenmelders/ Datenmelderin (z.B. Name, E-Mail-Adresse).
Der Name wird, im Sinne einer Urhebernennung, grundsätzlich bekanntgegeben. Private Datenmelder/innen können verlangen, dass ihr Name bei der Datenweitergabe nicht offengelegt wird (Namenssperre).
Weitere Personendaten (E-Mail, Adresse, Telefonnummer) werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung des/ der Datenmelders/ Datenmelderin weitergegeben.
3. Bestimmungen hinsichtlich der Datenveröffentlichung (Web, Publikationen, Berichte) und Nachnutzung
Im Falle von Datenanfragen schliesst InfoSpecies bei Herausgabe der Daten einen Nutzungsvertrag ab.
Zusammengefasste Daten mit einer maximalen Genauigkeit von 5x5 km dürfen unter Angabe der Quelle veröffentlicht werden (Standardauflösung).
Nutzer/innen, welche von InfoSpecies Daten mit einer Genauigkeit von 1x1 km oder genauer bezogen haben (berechtigte Nutzer/innen), dürfen diese nicht an Dritte weitergeben.
Für eine Veröffentlichung holen Nutzer/innen die schriftliche Zustimmung des zuständigen Datenzentrums ein (siehe auch Punkt 1.2.1, Daten aus privater Hand). Im Falle einer Publikation müssen die Datenzentren als Quelle angegeben werden. Bezieht sich die Publikation auf einzelne Nachweise, müssen zusätzlich die Datenmelder/innen aufgeführt werden.
Datennutzende müssen den gesamten gelieferten digitalen Datensatz (Original und Kopien) spätestens auf den vom Datenzentrum festgesetzten Termin löschen. Die Daten dürfen nicht in einem digitalen Repositorium hinterlegt werden; falls dies bei der Publikation verlangt wird, muss hierfür vorgängig von den betroffenen Datenzentren eine Einwilligung eingeholt werden.
4. Öffentlichkeitsgesetz
Das BAFU unterliegt dem Öffentlichkeitsgesetz. Für die Herausgabe kantonaler Daten gelten die jeweiligen kantonalen Öffentlichkeitsgesetze. Für Daten von Kantonen, die über kein Öffentlichkeitsgesetz verfügen, gilt das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes. Die vorliegende Richtlinie versteht sich als Konkretisierungshilfe für die Interessensabwägung.
5. Gesetzliche Bestimmungen
Diese Richtlinien berücksichtigen folgende Gesetze:
- Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ, SR 152.3) vom 17. Dezember 2004
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) vom 25. September 2020
- Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG, SR 814.01) vom 7. Oktober 1983
- Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG, SR 510.62) vom 5. Oktober 2007
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) vom 1. Juli 1966
- Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) vom 20. Juni 1986
InfoSpecies, Januar 2025
Anhang I: Nationale Datenzentren
Unter InfoSpecies zusammengeschlossene Datenzentren:
Wirbellose, Fische und Säugetiere (ohne Fledermäuse) | Nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Fauna, info fauna |
Amphibien und Reptilien | Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz, info fauna - karch |
Vögel | Schweizerische Vogelwarte Sempach, SOI |
Fledermäuse | Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz, CCO/KOF |
Gefässpflanzen | Nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora, Info Flora |
Pilze | Nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Pilze, SwissFungi |
Flechten | Nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flechten, SwissLichens |
Moose | Nationales Daten- und Informationszentrum der Schweizer Moose, Swissbryophytes |
Anhang II: Datenabgabe an Dritte
In der Tabelle wird für Nutzende die maximale Genauigkeit der Daten angegeben, die bei den Datenzentren über einen Nutzungsvertrag bezogen werden kann (im Falle des öffentlichen Datenportals gilt die jeweilige Creative Commons-Lizenz).
Utilisateurs de données |
Périmètre |
Résolution en cas de validation de principe |
Résolution en cas de partage sous réserve |
Résolution Espèces sensibles (I/II) |
---|---|---|---|---|
Collaborateurs des centres de données |
Suisse |
haute |
haute |
hauteR, sinon 1x1km |
Représentations régionales des centres de données |
Périmètre du projet, canton |
haute |
haute |
haute |
Confédération espèces et des habitats, Services compétents pour un groupe d'organismes |
Suisse |
haute |
hauteR, sinon 1x1km |
hauteR, sinon 1x1km |
Tous les autres offices/services |
Suisse |
hauteR, sinon 1x1km |
hauteR, sinon 1x1km |
1x1km/5x5km |
Canton |
Périmètre du projet, canton |
haute |
hauteR, sinon 1x1km |
hauteR, sinon 1x1km |
Tous les autres offices/services |
Canton |
hauteR, sinon 1x1km |
hauteR, sinon 1x1km |
1x1km/5x5km |
Communes |
Commune |
haute |
hauteR, sinon 1x1km |
hauteR, sinon 1x1km |
Étudiants, chercheurs et personnes privées, collaborateurs réguliers des centres de données |
Périmètre du projet, groupes traités |
hauteR, sinon 1x1km |
hauteR, sinon 1x1km |
hauteR, sinon 1x1km |
Bureaux écologiques |
Périmètre du projet, groupes traités |
hauteR, sinon 1x1km |
hauteR, sinon 1x1km |
hauteR, sinon 1x1km |
Organisations de protection de la nature, parcs naturels |
Périmètre de l'objet |
haute |
hauteR, sinon 1x1km |
hauteR, sinon 1x1km |
Propriétaire des données |
Suisse |
propres données en résolution originale |
propres données en résolution originale |
propres données en résolution originale |
Large public (Open Access) |
Suisse |
5x5km |
5x5km |
5x5km/10x10km |
Legende zur räumlichen Auflösung
hoch: Originalauflösung, auf die Hektare zusammengefasste Daten oder Artenliste pro Perimeter / 1x1 km: kleinräumig zusammengefasste Daten / 5x5 km und mehr: grossräumig zusammengefasste Daten. Hinweis: Nicht alle Daten liegen in hoher Originalauflösung vor. Bei der Dateninterpretation sind Angaben zur räumlichen Genauigkeit zu berücksichtigen (Punktradius in Meter).
R Es ist üblicherweise eine Absprache mit den Datenzentren erforderlich, um die Modalitäten des Datenaustausches festzulegen (siehe auch 1.2.1):
- Die Abgabe von privaten Daten präziser als auf den Quadratkilometer ist nur möglich mit Rückfrage bzw. Zustimmung der betreffenden Datenmelderinnen und –melder
- Daten sensibler Arten werden grundsätzlich in einer Auflösung von 1x1 km bis 10x10 km zusammengefasst, je nach Gefährdungsgrad der Populationen (Sensible Arten Stufen I und II)
Anhang III: Glossar
- Aggregation : Räumlich : Das Zusammenfassen von Nachweisen z.B. mittels Gitterzellen (100x100m, 1x1km, 5x5km …) und Weitergabe z.B. von Zentralkoordinaten derselben. Zeitlich : Das Zusammenfassen von Nachweisen zu Verbreitungsangaben pro Zeiteinheit (z.B. jährliche Brutnachweise). Räumliche und zeitliche Aggregation können kombiniert werden. Die Aggregation geht damit mit einer Reduktion der Anzahl übermittelter Daten (und Verzicht auf Einzelnachweise) einher. Sie vereinfacht insbesondere die Interpretation grosser und heterogener Datenmengen.
- Auflösung : Ohne weitere Angaben die räumliche Gültigkeit von Verbreitungsdaten, ausgedrückt als Punktradius in Meter. Dieser kann auf eine dokumentierte methodische Unschärfe (Originalauflösung) oder auf eine gezielte räumliche Zusammenfassung von Nachweisen zurückgehen (Aggregation). Die zeitliche Auflösung bezieht sich auf den Aufsammlungs- oder Beobachtungszeitraum eines Einzelnachweises (Datum oder Periode von-bis, mit oder ohne Zeitangaben) oder einen für die Zusammenfassung von Einzelnachweisen gewählten Zeitraum (Aggregation).
- Creative-Commons-Lizenzen : Von der Organisation Creative Commons bereitgestellte, standardisierte Nutzungsbestimmungen für Daten und Werke im Web.
- Datenmelder/melderin : Person, welche ein Artvorkommen mitteilt/ übermittelt und damit die Urheberschaft (Autorenschaft) eines Einzelnachweises trägt (Beobachter, Sammler).
- Datensatz : Im vorliegenden Dokument ein Datenpaket, welches Verbreitungsdaten enthält (Nachweise oder zusammengefasste Daten). Ein Datensatz ist in der Regel von Metadaten begleitet (Titel, Urheber, Beschreibung, Nutzungsbestimmungen). Als transparenter Datensatz wird ein Datenpaket verstanden, welches im Rahmen der vorliegenden Richtlinien einen möglichst uneingeschränkten Zugriff auf Einzelnachweise verschafft.
- Einzelnachweis (Nachweis) : Grundinformation (in der Regel mit dokumentierter Urheberschaft), welche ein Vorkommen einer biologischen Art zeitlich, räumlich und nach Möglichkeit methodisch (Nachweisart, Bestimmungsgrundlage) beschreibt (als Beobachtung, ab Sammlungsbeleg und/oder weiteren Datentypen wie z.B. molekulare Informationen).
- Fauna : Bezug nehmend auf Tiere.
- Flora : Bezug nehmend auf Gefässpflanzen und Farne.
- Hochaufgelöste Daten : Im vorliegenden Dokument Verbreitungsdaten mit einer räumlichen Auflösung genauer als der Quadratkilometer.
- Invasive Arten : Arten, von denen bekannt ist, dass sie durch ihre Ausbreitung die Biodiversität, Ökosystemleistungen und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen oder Mensch und Umwelt gefährden können (siehe http://www.bafu.admin.ch/uw- 2220-d)
- Kryptogamen : Bezug nehmend auf Pilze, Flechten, Moose und Makroalgen
- Neobiota : Gebietsfremde (nicht-einheimische) Organismen.
- Open Access : Hier : Freier Datenzugang (elektronisch, standardisiert, kostenloser öffentlicher Zugriff).
- Originalauflösung : Die räumliche Auflösung eines Nachweises, ermittelt ab vom Datenmelder/ der Datenmelderin übermittelten Koordinaten, der Textlokalität (z.B. ein Flurname) und/oder einer dokumentierten methodischen Unschärfe (z.B. Abweichung bei einer GPS-Messung, quantifizierte Unsicherheit bei nachträglicher Verortung eines historischen Flurnamens oder vorgegebenes Beprobungsraster).
- Punktgenaue Auflösung : (Einzel-)Nachweis mit Koordinaten in sehr hoher Präzision (z.B. Meterauflösung).
- Standardauflösung : Im vorliegenden Dokument Verbreitungsdaten mit einer Auflösung von 5x5km
- Verbreitungsdaten : Daten, welche das Vorkommen biologischer Arten dokumentieren : Einzelnachweise oder zusammengefasste Verbreitungsdaten (Aggregation).